Die HaWoS Hausverwaltung weist darauf hin, dass die Trinkwasserverordnung am 13.12.2012 novelliert worden ist. Damit werden die Untersuchungsintervalle von 1 auf 3 Jahre ausgedehnt.
Erstmals führt die Trinkwasserverordnung verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Denn falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben.
Wichtig: Beprobungskosten sind umlagefähig
Vermieter sind dazu verpflichtet, die zentrale Anlage für Warmwasserbereitung nun alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Untersuchung können nach Informationen, die der HaWoS Hausverwaltung vorliegen, auf die Mieter umgelegt werden.
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